Einheitliche Regeln für Künstliche Intelligenz in der EU

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Ab dem 2. Februar 2025 tritt die EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (KI-VO) in Kraft, die erhebliche Auswirkungen auf deutsche und baltische Unternehmen hat. Diese Verordnung zielt darauf ab, den Einsatz von KI-Systemen innerhalb der Europäischen Union sicherer und transparenter zu gestalten.

Kategorisierung von KI-Systemen nach Risikostufen

Die KI-VO teilt KI-Systeme in verschiedene Risikokategorien ein, die jeweils spezifische Anforderungen und Verbote mit sich bringen:

  1. Unvertretbares Risiko: KI-Systeme, die als unannehmbar gelten und gegen Grundrechte verstoßen, sind verboten. Beispiele hierfür sind Social-Scoring-Systeme, die das Verhalten von Personen bewerten. (IHK_DE)
  2. Hohes Risiko: Diese Kategorie umfasst KI-Systeme, die ein erhebliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte darstellen. Dazu zählen Anwendungen in kritischen Infrastrukturen wie Medizin, Verkehr oder im Personalmanagement. Solche Systeme unterliegen strengen Anforderungen hinsichtlich Risikobewertung, Transparenz und menschlicher Aufsicht. (IHK_DE)
  3. Begrenztes Risiko: Hierbei handelt es sich um KI-Systeme, die Transparenzpflichten unterliegen. Nutzer müssen darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren, beispielsweise bei Chatbots. (IHK_DE)
  4. Minimales Risiko: Diese Kategorie umfasst die meisten KI-gestützten Spiele oder Spam-Filter und erfordert keine zusätzlichen rechtlichen Verpflichtungen. Unternehmen können jedoch freiwillig Verhaltenskodizes für solche Systeme entwickeln. (IHK_DE)

Pflicht zur Sicherstellung der KI-Kompetenz

Eine wesentliche Neuerung der KI-VO ist die Verpflichtung für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, sicherzustellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. Dies umfasst technische Kenntnisse, Erfahrung im spezifischen Einsatzkontext sowie ein Bewusstsein für die ethischen und rechtlichen Implikationen von KI. Unternehmen sollten daher interne Schulungen und Fortbildungen anbieten, um diese Kompetenzen aufzubauen und zu stärken. (Making an Impact – Noerr)

Empfehlungen für die deutsch-baltische Zusammenarbeit

Für deutsche und baltische Unternehmen, die in Partnerschaft arbeiten, ist es entscheidend, gemeinsam auf die Einhaltung der KI-VO hinzuwirken:

  • Gemeinsame Schulungsprogramme: Entwicklung und Durchführung von Schulungen, die auf die spezifischen Anforderungen und kulturellen Besonderheiten beider Regionen zugeschnitten sind.
  • Transparente Kommunikation: Offener Austausch über eingesetzte KI-Systeme und deren Risikobewertung, um ein gemeinsames Verständnis und Vertrauen zu fördern.
  • Gemeinsame Compliance-Strategien: Erarbeitung von Strategien zur Einhaltung der KI-VO, die den rechtlichen Anforderungen sowohl in Deutschland als auch in den baltischen Staaten gerecht werden.

Fazit

Die EU-KI-Verordnung bringt ab Februar 2025 bedeutende Veränderungen für Unternehmen mit sich. Insbesondere die Kategorisierung von KI-Systemen nach Risikostufen und die Pflicht zur Sicherstellung der KI-Kompetenz erfordern proaktives Handeln. Für eine erfolgreiche deutsch-baltische Zusammenarbeit ist es unerlässlich, gemeinsam Schulungsprogramme zu entwickeln, transparent zu kommunizieren und Compliance-Strategien abzustimmen.

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